Other mandatory publications
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Stimmrechtsmitteilungen
Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte an A.S. Création Tapeten AG erreicht, über- oder unterschreitet, hat dies gemäß § 33 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowohl der A.S. Création Tapeten AG wie auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) mitzuteilen. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen, spätestens innerhalb von vier Handelstagen. A.S. Création Tapeten AG ist nach § 40 Abs. 1 WpHG verpflichtet, die Stimmrechtsmitteilungen, die ihr gemäß § 33 WpHG zugegangen sind, zu veröffentlichen. Dies erfolgt über die EQS Group AG.
Herr Franz Jürgen Schneider
Datum | Mitteilungspflichtiger | Veränderung | Dokument |
24.04.2013 | Franz Jürgen Schneider | >30% |
Franz Jürgen Schneider-Stiftung
Datum | Mitteilungspflichtiger | Veränderung | Dokument |
03.03.2015 | Franz Jürgen Schneider-Stiftung | >30% |
Karin Schneider
Datum | Mitteilungspflichtiger | Veränderung | Dokument |
16.04.2002 | Karin Schneider | >10% |
Directors' Dealings
Artikel 19 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) verpflichtet die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats sowie sonstige Personen, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben und zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen ermächtigt sind, Geschäfte in Bezug auf die A.S. Création Aktie zu melden (sog. Directors' Dealings), sofern die Gesamtsumme dieser Geschäfte in einem Kalenderjahr einen Wert von 20.000 € überschreitet. Diese Verpflichtung gilt auch für natürliche und juristische Personen, die mit einer der oben genannten Personen in enger Beziehung stehen.
Uns wurden in den letzten 12 Monaten keine Directors' Dealings mitgeteilt.