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Mit dem Begriff Corporate Governance werden die Prinzipien zur ordnungsgemäßen Leitung und Überwachung eines Unternehmens erfasst. Corporate Governance ist vielschichtig und umfasst obligatorische und fakultative Maßnahmen: das Einhalten von Gesetzen und Regelwerken, das Befolgen anerkannter Standards und Empfehlungen, das Entwickeln und Befolgen eigener Unternehmensleitlinien sowie die Ausgestaltung und Implementierung von Leitungs- und Kontrollstrukturen.
Mit guter Corporate Covernance fördern wir das Vertrauen der Anleger, der Finanzmärkte, der Kunden und anderer Geschäftspartner, der Mitarbeitenden sowie der Öffentlichkeit in A.S. Création. Die wichtigsten Regelwerke für uns sind das Aktiengesetz, Handelsgesetzbuch und der Deutsche Corporate Governance Kodex, die den Rahmen für unsere Erklärungen und Berichte geben.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex wurde von einer Regierungskommission des Bundesministeriums der Justiz erstmals im Jahr 2002 verabschiedet, wird von dieser Kommission jährlich überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Der Kodex in seiner jeweils gültigen Fassung ist abrufbar unter:
Das aktuelle Vorstandsvergütungssystem legt die Rahmenbedingungen fest, nach deren Maßgabe den Vorstandsmitgliedern vom Aufsichtsrat Vergütungsbestandteile gewährt werden können.
Der Aufsichtsrat hat das neue Vergütungssystem im Einklang mit den Vorschriften des Aktiengesetzes in der durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geänderten Fassung sowie den Empfehlungen für das Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder in Abschnitt G des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 aufgestellt. Die Neufassung des DCGK vom 28. April 2022 erfordert keine Anpassung an das Vergütungssystem.
Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der A.S. Création Tapeten AG wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Mai 2023 mit einer Mehrheit von 96,63% der abgegebenen Stimmen gebilligt.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird in § 14 der Satzung der A.S. Création Tapeten AG geregelt. Hierdurch ist gewährleistet, dass die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder stets dem von der Hauptversammlung beschlossenen Vergütungssystem entspricht.
Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats der A.S. Création Tapeten AG wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 99,94% der abgegebenen Stimmen gebilligt.
Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG beinhaltet die Feststellung, inwieweit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (in seiner jeweils gültigen Fassung) entsprochen wird, und die Begründung etwaiger Abweichungen.
Die derzeit gültige Satzung der A.S. Création Tapeten AG ist die Fassung vom 16.05.2023
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