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Mit dem Begriff Corporate Governance werden die Prinzipien zur ordnungsgemäßen Leitung und Überwachung eines Unternehmens erfasst. Corporate Governance ist vielschichtig und umfasst obligatorische und fakultative Maßnahmen: das Einhalten von Gesetzen und Regelwerken, das Befolgen anerkannter Standards und Empfehlungen, das Entwickeln und Befolgen eigener Unternehmensleitlinien sowie die Ausgestaltung und Implementierung von Leitungs- und Kontrollstrukturen.
Mit guter Corporate Covernance fördern wir das Vertrauen der Anleger, der Finanzmärkte, der Kunden und anderer Geschäftspartner, der Mitarbeitenden sowie der Öffentlichkeit in A.S. Création. Die wichtigsten Regelwerke für uns sind das Aktiengesetz, Handelsgesetzbuch und der Deutsche Corporate Governance Kodex, die den Rahmen für unsere Erklärungen und Berichte geben.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex wurde von einer Regierungskommission des Bundesministeriums der Justiz erstmals im Jahr 2002 verabschiedet, wird von dieser Kommission jährlich überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Der Kodex in seiner jeweils gültigen Fassung ist abrufbar unter:
Gemäß § 162 AktG wird seit dem Geschäftsjahr 2021 ein Vergütungsbericht veröffentlicht, der in klarer und verständlicher Weise über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat informieren soll.
Das Vorstandsvergütungssystem beinhaltet fixe und variable Bestandteile. Die einzelnen Vergütungsbestandteile sollen dazu dienen, die Vorstandsmitglieder angemessen, entsprechend ihrer Aufgaben- und Verantwortungsbereiche zu vergüten. Hierbei sollen die wirtschaftliche Lage, das Marktumfeld und der Gesamterfolg des Unternehmens berücksichtigt werden. Es sollen Anreize für eine langfristig erfolgreiche Unternehmensentwicklung und Positionierung der A.S. Création Tapeten AG geschaffen werden. Die individuellen Zielsetzungen für die Vorstandsmitglieder werden auf der Basis dieses Vergütungssystems und auf der Grundlage von Beschlüssen des Aufsichtsrats festgelegt.
Das Aufsichtsratsvergütungssystem sieht ausschließlich eine Festvergütung der Aufsichtsratsmitglieder vor. Eine variable Vergütung wird nicht gewährt. Die Festvergütung setzt sich aus einer Grundvergütung und einer Vergütung für Tätigkeiten in den Ausschüssen zusammen. Mit dieser Zusammensetzung der Vergütung soll der Anreiz für eine kontinuierliche Überwachung und Bewältigung der Aufgaben der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder im Interesse der Gesellschaft gewährleistet werden, ohne dies von spezifischen wirtschaftlichen Entwicklungen des Unternehmens abhängig zu machen. Insgesamt soll den Aufsichtsratsmitgliedern eine angemessene und ihren jeweiligen Aufgaben entsprechende Vergütung gewährt werden.
Die derzeit gültige Satzung der A.S. Création Tapeten AG ist die Fassung vom 24.11.2021
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